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Ihre Versorgung bei Dienst - / Polizeidienstunfähigkeit ist im Rahmen der "Alimentationspflicht" Ihres Diesntherren geregelt. Doch zeigt sich immer wieder gerade bei jungen Beamten, das diese Versorgung absolut überschätzt wird. 

Während der Ausbildung haben Sie fast keine Versorgungsansprüche (Ausnahme: geringe Ansprüche bei Dienstunfall). Sie werden in jedem Fall aus dem Dienst entlassen und Ihr Dienstherr versichert Sie in der gesetzlichen Rentenversicherung nach, was aber zu keinen nennenswerten Ansprüchen führt.

Nach Abschluß der Ausbildung  - bis zur Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit ändert sich Ihre Situation nur geringfügig. Auch hier können Sie faktisch ohne Ansprüche auf Versorgungsbezüge entlassen werden. Hier greift nämlich weiterhin die "PDV 300", wonach Sie entlassen werden, sobald Sie deren Ansprüche nicht mehr erfüllen.

Die Entlassung aus dem Polizeidienst kann dann zur Folge haben, das Sie von heute auf morgen völlig ohne Bezüge dastehen - und Ihre laufenden finanziellen Verpflichtungen ...

Es ist daher unbedingt anzuraten sich hierüber genau zu informieren und eine Absicherung vorzunehmen.

Aber Achtung ! - Eine normale Berufsunfähigkeitsversicherung muß in den meisten Fällen einer PDU wegen PDV 300 nicht zahlen, da hier im Allgemeinen keine Schwersterkrankungen vorliegen, die eine Beeinträchtigung der Erwerbstätigkeit von 50 % und mehr rechtfertigen.

Lassen Sie sich bei Vertragsanbahnung eine entsprechende Klausel von Ihrem Versicherungsagenten vorlegen, da Ihnen das Blaue vom Himmel erzählt wird. Um es nochmals zu sagen, eine Berufsunfähigkeitsversicherung - auch mit Ausschluß der Verweisbarkeit reicht Ihnen nicht !

Eine entsprechende Klausel werden Sie nur bei sehr wenigen Gesellschaften erhalten. - Unter Anderem natürlich auch bei uns !

Bei uns erhalten Sie bei Entlassung auf Grund eines amtsärztlichen Gutachtens aus dem Polizeidienst Leistungen. - Das bedeuted für Sie höchstmögliche Rechtssicherheit und keine langwierige Prüfung durch den Versicherer.