Die Gewerkschaft der Polizei hat einen Rahmenvertrag mit der SIGNAL IDUNA Krankenversicherung a.G. geschlossen, wonach die Mitglieder der GdP bei Ausbildungsbeginn im Polizeivollzugsdienst eine kostenfreie kleine Anwartschaft erhalten. Diese Rahmenanwartschaft gibt es nur bei Heilfürsorge. Die kostenfreie Anwartschaft endet mit dem Ende der Ausbildung. Dann kann diese innerhalb von 3 Monaten nach Ende der Ausbildung durch den Anwärter fortgesetzt werden. Die versicherten Tarife AB/SB-R gelten für ambulante und stationäre Regelleistungen.
Bei Ausbildungsbeginn wird den Mitglieder durch die SIGNAL IDUNA Krankenversicherung a.G. zusätzlich der Abschluss einer Pflegepflichtversicherung - ohne Gesundheitsprüfung angeboten, und viele weitere Zusatztarife vereinfacht, mit Fragen lediglich nach Brillen und fehlenden Zähnen. Zum Beispiel Tarife mit Leistungen im Krankenhaus.
Wie erhalte ich die Rahmenanwartschaft?
Abschluss:
Sie kreuzen auf dem Mitgliedsantrag innerhalb von 3 Monaten nach Ernennung zum Beamten auf Widerruf das Feld für die GdP-Rahmenanwartschaft an.
Achtung: Sie sollten eine Versicherungsbestätigung über die Rahgmenanwartschaft erhalten haben (Ihr Versicherungsnachweis). Sollte dies nicht der Fall sein, fordern Sie diese ein. Wenn Sie keinen Ansprechpartner vor Ort haben, können Sie auch uns anssprechen.
Was ist nach Ende der Ausbildung zu machen?
Sie können die Rahmenanwartschaft fortsetzen oder auch bei Wegfall der Heilfürsorge (zum Beispiel in Bayern) aktivieren, also in einer Beihilferestkostenversicherung umstellen. Diese wird dann an Ihren persönlichen Beihilfesatz angepasst.
In jedem Fall sollten Sie dazu dann Kontakt zu Ihrem Ansprechpartner bei der SIGNAL IDUNA Gruppe aufnehmen.
Ist Ihnen kein Ansprechpartner bekannt, können Sie sich auch bei uns melden und wir können dann die Fortsetzung oder AKtivierung der Anwartschaft mit Ihnen regeln. Im besten Fall haben Sie eine Versicherungsnummer der Pflegepflichtversicherung zur Hand.